Photovoltaik für Gewerbe
 

Hurra, ich habe eine Photovoltaikanlage! Und jetzt?

Eine Photovoltaikanlage freut nicht nur Sie, sondern auch die Finanzämter und die Bundesnetzagentur. Damit deren Interesse gestillt wird, sind Sie verpflichtet die Anlage zu melden. Wie und wo Sie diese melden müssen finden Sie hier auf einen Blick.


Das Marktstammdatenregister

Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dies gilt im Übrigen auch für Batteriespeicher, welche zusätzlich Registriert werden müssen. Die Website des Registers kann man unter www.marktstammdatenregister.de erreichen. Sinn und Zweck des MaStR abgekürzten Registers wird in diesem Flyer erläutert (link).

Weiter gibt es zwei hervorragende Videoanleitungen, welche die Registrierung erklären.





Das Finanzamt

Auch das Finanzamt möchte von der Photovoltaikanlage wissen. Dies geschieht in aller Regel während der Gewerbeanmeldung. Die Photovoltaikanlage wird über einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, oder über das Online Portal www.elster.de angemeldet.

Eine kurze Anleitung finden Sie hier: